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Brandschutz in Hannover: externer Brandschutz­beauftragter und Brandschutzhelfer-Ausbildung

Vorbeugender Brandschutz in Hannover ist Arbeitgeberpflicht – vom ersten Beschäftigten an. Alliance Security unterstützt Unternehmen in Hannover, Wunstorf und der Region Hannover im organisatorischen Brandschutz: Wir übernehmen die Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten, bilden Ihre Brandschutzhelfer mit Löschübung am Brandsimulator aus, erstellen die Brandschutzordnung (Teil A, B und C) sowie Flucht- und Rettungspläne, unterweisen Ihre Beschäftigten zum Verhalten im Brandfall und begleiten Evakuierungsübungen. Und weil wir zugleich Fachkraft für Arbeitssicherheit sind, passen Brandschutz und Arbeitsschutz bei uns zusammen: ein Ansprechpartner, eine Gefährdungsbeurteilung, eine Dokumentation.
Ihr Ansprechpartner: Sascha Hautau, Brandschutzbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Telefon 05031 5150208 – das Erstgespräch ist kostenlos.

Vorbeugender Brandschutz in Hannover: drei Säulen – und welche wir für Ihren Betrieb übernehmen

Vorbeugender Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die verhindern, dass ein Brand entsteht und sich ausbreitet – und die im Ernstfall alle Menschen sicher aus dem Gebäude bringen. Er steht auf drei Säulen:
  • Baulicher Brandschutz: Brandabschnitte, Brandschutztüren, Fluchtwege, Baustoffe – geregelt im Bauordnungsrecht, geplant von Architekten und Brandschutzplanern.
  • Anlagentechnischer Brandschutz: Feuerlöscher, Wandhydranten, Brandmelde- und Rauchabzugsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung – installiert und gewartet von Fachfirmen.
  • Organisatorischer Brandschutz: Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Unterweisungen und Evakuierungsübungen – das Feld, in dem Alliance Security arbeitet.
Der abwehrende Brandschutz – löschen und retten, wenn es brennt – ist Aufgabe der Feuerwehr. Alles davor ist Aufgabe des Arbeitgebers. Wir sind auf die organisatorische Säule spezialisiert: Bei der Brandschutzbegehung sagen wir Ihnen, ob Feuerlöscher, Kennzeichnung und Fluchtwege zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung passen und was zur Prüfung ansteht. Die Wartung von Löschgeräten und Brandmeldeanlagen und bauaufsichtliche Brandschutzkonzepte für Bauanträge übernehmen wir nicht – dafür bekommen Sie bei uns einen Ansprechpartner, der den betrieblichen Brandschutz von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Evakuierungsübung organisiert.
Wandhydrant mit Schlauch und Feuerlöscher in einem Flur – Feuerlöscheinrichtungen als Teil des betrieblichen Brandschutzes

Welche Pflichten haben Arbeitgeber beim Brandschutz?

Die wichtigsten Pflichten gelten für jeden Betrieb mit Beschäftigten, unabhängig von Branche und Größe. Sie ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten – vor allem der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“:
  • Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss ermitteln, ob im Betrieb eine normale oder eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt. Daraus folgen Anzahl und Art der Feuerlöscher, die Kennzeichnung und alle weiteren Maßnahmen (§ 5 ArbSchG, ASR A2.2).
  • Brandschutzhelfer: Nach § 10 Abs. 2 ArbSchG sind Beschäftigte zu benennen und auszubilden, die Entstehungsbrände bekämpfen. Die ASR A2.2 nennt als Richtwert fünf Prozent der Beschäftigten – zu jeder Betriebszeit, mit praktischer Löschübung und einer Wiederholung nach zwei bis fünf Jahren.
  • Unterweisung: Alle Beschäftigten sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich zum Verhalten im Brandfall und zu den Fluchtwegen zu unterweisen (ASR A2.2 und ASR A2.3).
  • Brandschutzordnung: Bei erhöhter Brandgefährdung, bei häufigem Besucher- oder Fremdfirmenverkehr und überall dort, wo ein Flucht- und Rettungsplan nötig ist, sind die Regeln für das Verhalten im Brandfall auszuhängen (Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096). Teil B richtet sich an alle Beschäftigten, Teil C an Personen mit besonderen Aufgaben wie Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte.
  • Flucht- und Rettungsplan mit Evakuierungsübung: Erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte es verlangen – etwa bei unübersichtlichen Fluchtwegen, Publikumsverkehr oder erhöhter Brandgefährdung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV, ASR A2.3). Wo ein Plan aushängt, muss nach ihm auch geübt werden; bewährt haben sich Abstände von zwei bis fünf Jahren.
Ein Brandschutzbeauftragter ist dagegen keine allgemeine Pflicht. Vorgeschrieben ist er für bestimmte Sonderbauten – in Niedersachsen zum Beispiel für Versammlungsstätten, größere Verkaufsstätten und Industriebauten sowie Hochhäuser – und immer dann gefragt, wenn Behörde, Berufsgenossenschaft oder Versicherer ihn verlangen oder die Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung ergibt. Wann die Bestellung Pflicht ist, welche Aufgaben er hat und was die externe Bestellung kostet, lesen Sie in unserem Beitrag Brandschutzbeauftragter in Hannover; alles zu Pflicht, Anzahl und Dauer der Brandschutzhelferausbildung steht im zweiten Beitrag.

So läuft die Zusammenarbeit ab: von der Brandschutzbegehung zur laufenden Betreuung

1. Erstgespräch (kostenlos): Am Telefon oder bei Ihnen im Betrieb klären wir, welche Brandschutzmaßnahmen Gebäude, Nutzung und Schichtbetrieb erfordern – und welche Unterlagen bereits vorliegen: Gefährdungsbeurteilung, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Nachweise über die Ausbildung der Brandschutzhelfer.
2. Brandschutzbegehung mit Maßnahmenliste: Gemeinsam mit Ihnen begehen wir den Betrieb und achten dabei auf Feuerlöscher und Kennzeichnung, Flucht- und Rettungswege, die Lagerung brennbarer Stoffe, Zündquellen, Alarmierung und Sammelstelle. Sie erhalten eine Maßnahmenliste mit Prioritäten; Zuständigkeiten und Fristen legen Sie selbst fest. Einmalige Leistungen rechnen wir nach Aufwand ab; vor Beginn erhalten Sie ein Angebot.
3. Umsetzung und Betreuung: Nach den Prioritäten der Maßnahmenliste bilden wir Ihre Brandschutzhelfer aus, erstellen die Brandschutzordnung (Teil A, B und C) sowie Flucht- und Rettungspläne, unterweisen Ihre Beschäftigten zum Verhalten im Brandfall und begleiten Evakuierungsübungen. Auf Wunsch übernehmen wir dauerhaft die Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten – als Jahrespauschale mit festen Begehungsterminen, jährlicher Unterweisung und einem festen Ansprechpartner gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherer.

Warum Brandschutz und Arbeitsschutz bei Alliance Security zusammengehören

Brandschutz ist Teil des Arbeitsschutzes: Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG muss die Brandgefährdung enthalten, die jährliche Unterweisung das Verhalten im Brandfall, und die Berufsgenossenschaft fragt beides ab. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter bearbeiten wir beides in einem Termin, in einer Dokumentation und mit einem Ansprechpartner – ohne dass sich zwei Dienstleister abstimmen müssen. Das gilt für Handwerk, Produktion, Handel, Büro, Pflege und soziale Einrichtungen gleichermaßen, in Hannover, Wunstorf, Garbsen, Neustadt am Rübenberge, Seelze, Langenhagen, Laatzen und der gesamten Region Hannover.
Für Zeiten, in denen die Brandmeldeanlage abgeschaltet ist, für feuergefährliche Arbeiten oder nach einem Brand stellt unser Sicherheitsdienst eine Brandwache. Und weil in immer mehr Betrieben Lithium-Akkus geladen und gelagert werden, finden Sie im Blog unsere Beiträge zur sicheren Lagerung von E-Bike-Akkus und zum Löschen eines brennenden Handys.

Unsere Leistungen im Brandschutz für Unternehmen in Hannover

Vier Bausteine, einzeln buchbar oder als laufende Betreuung – bei Ihnen im Betrieb oder in unseren Schulungsräumen in Wunstorf für bis zu zehn Personen. Ansprechpartner für alle Bausteine ist Sascha Hautau, Brandschutzbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Zwei Unterrichtseinheiten Theorie nach DGUV Information 205-023 und eine praktische Löschübung am Brandsimulator mit Übungsfeuerlöschern – rund zwei Stunden, bei Ihnen vor Ort oder in Wunstorf. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat, Sie die Teilnehmerliste als Nachweis für Gefährdungsbeurteilung und Berufsgenossenschaft. Alles zu Pflicht, Anzahl und Dauer: Brandschutzhelferausbildung.

Brandschutzordnung sowie Flucht- und Rettungspläne

Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096 – Teil A als Aushang, Teil B für alle Beschäftigten, Teil C für Brandschutzhelfer und andere Personen mit besonderen Aufgaben – und übersichtliche Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3 auf Basis aktueller Grundrisse, mit Fluchtwegen, Sammelstellen und Feuerlöscheinrichtungen. Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen aktualisieren wir bestehende Pläne, damit sie im Notfall wirklich stimmen.

Brandschutzunterweisung und Evakuierungsübung

Wir unterweisen Ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich zum Verhalten im Brandfall, zu Alarmierung, Fluchtwegen und Sammelstelle – betriebsbezogen, nicht als Folienvortrag von der Stange. Dazu planen und begleiten wir Evakuierungsübungen nach Ihrem Flucht- und Rettungsplan, werten sie mit Ihnen aus und dokumentieren das Ergebnis für Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Externer Brandschutzbeauftragter

Wir übernehmen die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten für Ihren Betrieb: Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung, regelmäßige Brandschutzbegehungen, Unterweisung Ihrer Beschäftigten sowie die Abstimmung mit Behörden und Versicherern. So erfüllen Sie Ihre Pflichten, ohne eigenes Personal dafür ausbilden zu müssen. Die laufende Betreuung bieten wir auf Wunsch als Jahrespauschale mit festen Begehungsterminen an. Mehr dazu: Brandschutzbeauftragter in Hannover.
Ihr Ansprechpartner

Sascha Hautau – Brandschutz­beauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hannover

Sascha Hautau hat die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten 2016 bei VdS Schadenverhütung absolviert und bildet sich regelmäßig fort, unter anderem 2023 und zuletzt im April 2026. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit kennt er beide Seiten des betrieblichen Brandschutzes: die Vorschrift und den Betrieb, in dem sie funktionieren muss. Seit 2007 führt er Alliance Security in Wunstorf, in der Sicherheitsbranche arbeitet er seit 2000.
Für Unternehmen in Hannover und der Region übernimmt er die Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten, bildet Brandschutzhelfer aus, erstellt die Brandschutzordnung (Teil A, B und C) sowie Flucht- und Rettungspläne und begleitet Evakuierungsübungen – so, wie es Berufsgenossenschaften, Behörden und Versicherer erwarten. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns über das Formular unten.
Sascha Hautau – Brandschutzbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hannover

Häufige Fragen zum Brandschutz in Hannover

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns Betriebe aus Hannover und der Region am häufigsten stellen.
Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter in Hannover?
Das hängt von Betriebsgröße, Brandgefährdung und der Zahl der Begehungen ab. Die laufende Betreuung bieten wir als Jahrespauschale mit festen Begehungsterminen an; einmalige Leistungen wie die Erstellung einer Brandschutzordnung oder die Begleitung einer Evakuierungsübung rechnen wir nach Aufwand ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot mit klar benannten Bausteinen – für die laufende Betreuung mit einem festen Jahrespreis.
Brauchen wir einen Brandschutzbeauftragten – oder reichen Brandschutzhelfer?
Brandschutzhelfer braucht jeder Betrieb mit Beschäftigten. Ein Brandschutzbeauftragter ist nur für bestimmte Sonderbauten vorgeschrieben oder wenn Behörde, Berufsgenossenschaft oder Versicherer ihn verlangen. Sinnvoll ist er darüber hinaus, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung ergibt oder niemand im Betrieb Zeit hat, Brandschutzordnung, Übungen und Nachweise im Blick zu behalten. Genau das übernehmen wir extern – ohne dass Sie einen Mitarbeiter für die 64 Unterrichtseinheiten der Ausbildung freistellen müssen.
Können Sie unsere Brandschutzhelfer direkt im Betrieb ausbilden?
Ja, das ist der Regelfall: Theorie in Ihrem Besprechungsraum, Löschübung am Brandsimulator im Freien auf Ihrem Gelände – so üben Ihre Beschäftigten mit den Feuerlöschern und an den Fluchtwegen, die sie im Ernstfall vorfinden. Alternativ schulen wir in unseren Schulungsräumen in Wunstorf, für Gruppen bis zu zehn Personen.
Wie oft müssen Brandschutzunterweisung und Evakuierungsübung stattfinden?
Die Unterweisung zum Verhalten im Brandfall ist für alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich Pflicht (ASR A2.2). Evakuierungsübungen sind überall dort vorgeschrieben, wo ein Flucht- und Rettungsplan aushängt; die ASR A2.3 nennt als bewährten Abstand zwei bis fünf Jahre. Den konkreten Turnus legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest – wir führen die Unterweisungen durch, planen und begleiten die Evakuierungsübungen und dokumentieren beides.
Erstellen Sie auch Brandschutzkonzepte für Bauanträge oder warten Sie Feuerlöscher?
Nein. Bauaufsichtliche Brandschutzkonzepte gehören zu Brandschutzplanern und Sachverständigen, Wartung und Prüfung von Feuerlöschern und Brandmeldeanlagen zu Fachfirmen. Unser Feld ist der organisatorische Brandschutz im laufenden Betrieb – und bei der Begehung sagen wir Ihnen, was auf der technischen Seite fehlt oder zur Prüfung ansteht.
Bieten Sie auch eine Brandwache an?
Ja, über unseren Sicherheitsdienst: bei abgeschalteter oder gestörter Brandmeldeanlage, bei Schweiß- und anderen feuergefährlichen Arbeiten oder nach einem Brand stellen wir eine Brandsicherheitswache mit geschultem Personal, das Alarmierung und Erstmaßnahmen beherrscht und die Feuerwehr einweist. Mehr dazu auf unserer Seite Sicherheitsdienst Hannover.
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