Jeder Mitarbeiter hat das fundamentale Recht, täglich gesund und unversehrt nach Hause zu gehen. Obwohl Maßnahmen wie Sicherheitsunterweisungen, das korrekte Anlegen persönlicher Schutzausrüstung und die Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften von manchen als lästig empfunden werden, sind sie essenziell, um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
Arbeitsschutz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen. Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert erhebliche Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten; dem Unternehmer drohen zudem Bußgelder und – bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfällen – Regressforderungen der Berufsgenossenschaft (§ 110 SGB VII). Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen ihrer Beschäftigten systematisch zu ermitteln und zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen; nach § 3 Arbeitsschutzgesetz müssen sie deren Wirksamkeit überprüfen und die Maßnahmen an sich ändernde Gegebenheiten anpassen.