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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hannover

Sie suchen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hannover, die Ihren Betrieb kennt und nicht nur Formulare verschickt? Alliance Security übernimmt als externe Sifa die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 für Unternehmen in Hannover und der Region: Gefährdungsbeurteilung, Begehungen mit Maßnahmenplan, Unterweisungen, Arbeitsschutzausschuss und die Nachweise, die Ihre Berufsgenossenschaft sehen will. Alle Maßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert und praxisnah umgesetzt. Da Sascha Hautau zugleich Brandschutzbeauftragter ist, brauchen Sie für den Brandschutz keinen zweiten Dienstleister.
Ihr Ansprechpartner: Sascha Hautau, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter. Telefon 05031 5150208 – das Erstgespräch ist kostenlos.

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – und warum extern beauftragen?

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sifa, FaSi oder Sicherheitsfachkraft – gemeint ist immer dieselbe Rolle: die vom Arbeitgeber schriftlich bestellte Fachperson, die ihn nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit unterstützt – einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Arbeitssicherheit in Hannover beginnt deshalb nicht bei Warnweste und Schutzhelm, sondern bei einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung, aus der die richtigen Maßnahmen für Ihren Betrieb folgen – und bei jemandem, der deren Umsetzung im Blick behält.
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber; die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist sein fachlicher Berater und dabei weisungsfrei (§ 8 ASiG). Die sicherheitstechnische Betreuung ist ab dem ersten Beschäftigten Pflicht (§ 5 ASiG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2). Wie viel Betreuung nötig ist und in welcher Form, richtet sich nach Betriebsgröße und Gefährdung Ihrer Branche – geregelt in der DGUV Vorschrift 2, die die Berufsgenossenschaften seit 2025 schrittweise in neuer Fassung in Kraft setzen. Betriebe bis 50 Beschäftigte können – je nach Berufsgenossenschaft – statt der Regelbetreuung auch die alternative Betreuung wählen; welches Modell für Sie sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.
Eine eigene Stelle lohnt sich für die meisten Betriebe nicht – die geforderte Fachkunde ist hoch, die vorgeschriebene Einsatzzeit gering. Das Gesetz erlaubt deshalb, einen externen Dienst zu beauftragen (§ 19 ASiG). Entscheidend ist dann die Nähe: Die Vorschrift setzt persönliche Begehungen voraus, und eine Sicherheitsfachkraft aus der Region Hannover ist bei Bedarf kurzfristig bei Ihnen im Betrieb.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hannover übernimmt Alliance Security genau diese Rolle – zuverlässig und abgestimmt auf Ihren Betrieb. Wer muss, wie viel Betreuung die DGUV Vorschrift 2 vorschreibt und was sich 2026 geändert hat, lesen Sie im Beitrag „Fachkraft für Arbeitssicherheit extern beauftragen“.

Unsere Leistungen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hannover

Als Sifa übernehmen wir für Betriebe in Hannover und der Region alle Aufgaben nach § 6 ASiG – als laufende Betreuung oder einzeln nach Bedarf.

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Wir übernehmen die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung mit den Einsatzzeiten, die für Ihre Betreuungsgruppe gelten. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten unterstützen wir bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und betreuen sie anlassbezogen. Dazu gehört der Jahresbericht, mit dem Sie die Betreuung gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft jederzeit nachweisen können.

Schriftliche Bestellung und Arbeitsschutzausschuss nach ASiG

Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 ASiG per Betreuungsvertrag, Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (Pflicht ab mehr als 20 Beschäftigten, § 11 ASiG) und Abstimmung mit Ihrem Betriebsarzt.

Betriebsbegehungen

Durch regelmäßige Betriebsbegehungen identifizieren wir potenzielle Gefährdungen in Ihrem Unternehmen – mit kurzem Bericht und Maßnahmenplan, damit Mängel nachvollziehbar abgestellt werden.

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Wir erstellen detaillierte Gefährdungsbeurteilungen, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln.

Durchführung von Unterweisungen im Bereich Arbeitsschutz

Unsere praxisnahen Unterweisungen vermitteln Ihren Mitarbeitern alle relevanten Sicherheitsinformationen, sodass sie sicherheitsrelevante Themen bestens verstehen und umsetzen können.

Beratung rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Wir beraten Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und – gemeinsam mit Ihrem Betriebsarzt – des Gesundheitsschutzes, damit Sie Ihre gesetzlichen Pflichten kennen und für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen können.

So läuft die Zusammenarbeit ab: in drei Schritten zur verlässlichen Betreuung

1. Kostenloses Erstgespräch: Wir klären Branche, Beschäftigtenzahl und die wichtigsten Risiken – am Telefon oder direkt bei Ihnen im Betrieb – und schauen, welche Unterlagen bereits vorhanden sind. Daraus ergibt sich, in welche Betreuungsgruppe Ihr Betrieb fällt und wo die Lücken liegen.
2. Angebot innerhalb von 48 Stunden: Sie erhalten ein Angebot mit klaren Leistungsbausteinen und transparenter Preisstruktur – zugeschnitten auf Ihre Betreuungsgruppe und auf das, was in Ihrem Betrieb tatsächlich ansteht.
3. Bestellung und laufende Betreuung: Mit dem Betreuungsvertrag sind wir Ihre schriftlich bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie haben feste Ansprechpartner, Termine werden geplant statt vergessen, und jede Begehung endet mit einem Maßnahmenplan, den Sie abarbeiten können. Das Ziel: weniger Unfälle und Ausfalltage, vollständige Nachweise bei jeder Kontrolle – und Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Gesetzbücher und aufgeschlagenes Notizbuch mit Stift – Rechtsgrundlagen der Arbeitssicherheit

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Arbeitssicherheit in Deutschland?

Ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es definiert die grundlegenden Pflichten von Arbeitgebern zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz – allen voran die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Ergänzend dazu regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), welche Fachleute den Arbeitgeber dabei unterstützen: Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG) und Betriebsärzte (§ 2 ASiG), die er schriftlich bestellen muss.
Das ASiG gilt branchenübergreifend und für Unternehmen jeder Größe; den Umfang der Betreuung konkretisiert die DGUV Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaften. Geht es um die branchenspezifische Ausgestaltung der Arbeitssicherheit, etwa in Pflege, Gebäudemanagement, Bauwirtschaft oder Chemie, kommen ergänzende Regelwerke wie die DGUV Vorschriften und DGUV Regeln, die Gefahrstoffverordnung oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) hinzu. Was das im Alltag bedeutet, zeigen unsere Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung und zu den Pflichten des Arbeitgebers.

Arbeitsschutz in Hannover: Was gehört dazu – allgemein und branchenspezifisch?

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit werden oft gleichbedeutend verwendet. Genau genommen ist Arbeitsschutz der Oberbegriff für alle Maßnahmen, die Beschäftigte vor Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützen. Arbeitssicherheit meint vor allem den Schutz vor Unfällen und technischen Gefahren – das Kernfeld der Fachkraft für Arbeitssicherheit; zusammen mit dem Gesundheitsschutz, für den auch der Betriebsarzt zuständig ist, ergibt sich der Arbeitsschutz. Dazu gehören im Betrieb unter anderem:
  • die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, einschließlich psychischer Belastung
  • die sichere und ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
  • die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten (§ 12 ArbSchG)
  • der Umgang mit Gefahrstoffen und der Schutz vor Lärm
  • die arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt
  • Brandschutz und Notfallorganisation
Welche dieser Punkte im Vordergrund stehen, hängt von der Branche ab – hier setzt der branchenspezifische Arbeitsschutz an. Das Arbeitsschutzgesetz und die Verordnungen gelten für alle Betriebe; die Berufsgenossenschaften ergänzen sie durch verbindliche Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften) und konkretisieren sie in Branchenregeln und weiteren DGUV Regeln mit praxisnahen Hinweisen. Auf dem Bau geht es vor allem um Absturzsicherung und Maschinen, in der Pflege um rückengerechtes Arbeiten und Infektionsschutz, im Büro um Bildschirmarbeit und psychische Belastung – mehr dazu im Beitrag zur Gefährdungsbeurteilung am Büroarbeitsplatz. Wir verbinden beides: den rechtlichen Rahmen und die Regeln Ihrer Branche.
Damit Arbeitsschutz im Alltag funktioniert, braucht er eine klare Organisation: Wer ist wofür verantwortlich, welche Pflichten sind schriftlich auf Führungskräfte übertragen (§ 13 ArbSchG), wann tagt der Arbeitsschutzausschuss, und wie werden Unterweisungen, Prüfungen und Maßnahmen dokumentiert? Diese Arbeitsschutzorganisation – oft auch Arbeitsschutzmanagement genannt – bauen wir mit Ihnen auf oder bringen die vorhandene auf den aktuellen Stand. Auch die Beschäftigten tragen ihren Teil bei: Sie müssen Schutzmaßnahmen beachten und erkannte Gefahren melden (§§ 15 und 16 ArbSchG).

Wie unterstützt Alliance Security Unternehmen in Hannover als Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Wir unterstützen Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hannover dabei, die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz praxisnah und nachhaltig umzusetzen. Seit 2014 betreuen wir Betriebe unterschiedlicher Branchen – vom Handwerksbetrieb über Produktion und Logistik bis zu sozialen Einrichtungen und Verwaltungen – als etablierter Ansprechpartner für Unternehmen, die auf Verlässlichkeit und Qualität setzen.
Durch die enge Zusammenarbeit mit Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und juristischen Fachleuten verbinden wir die technischen, medizinischen und rechtlichen Seiten der Arbeitssicherheit – die Abstimmung mit Ihrem Betriebsarzt übernehmen wir. Auf Wunsch unterstützen wir Sie außerdem bei digitalen Werkzeugen, mit denen Sie Unterweisungen, Prüfungen und Maßnahmen transparent dokumentieren.
Ein weiterer Baustein sind unsere Schulungen und Unterweisungen: In praxisorientierten Trainings – bei Ihnen vor Ort oder in unseren eigenen Schulungsräumen für bis zu zehn Personen – vermitteln wir Ihren Mitarbeitern Schutzmaßnahmen, Notfallabläufe und Verhaltensregeln. Auch den Brandschutz decken wir aus einer Hand ab: Wir übernehmen auf Wunsch die Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten, erstellen die Brandschutzordnung (Teil A, B und C), begleiten Evakuierungsübungen und bilden Ihre Brandschutzhelfer aus.
Wir sind in Hannover, Wunstorf und der gesamten Region Hannover im Einsatz – kurze Wege, persönliche Begehungen, kein Callcenter. Mehr zum Thema in unseren Beiträgen: Fachkraft für Arbeitssicherheit extern beauftragen, Gefährdungsbeurteilung: Pflicht und Vorlage, Betriebsanweisung erstellen und Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz.

Das sagen unsere Kunden über die Betreuung durch Alliance Security

Unsere Kundinnen und Kunden bewerten uns bei Google mit 5,0 von 5 Sternen (12 Bewertungen, Stand: September 2026). Hier ein Auszug – alle Bewertungen bei Google ansehen.

★★★★★ Susanna ten Wolde

„Wir sind mit Alliance Security sehr zufrieden. Die Zusammenarbeit ist unkompliziert und zuverlässig. Anfragen werden schnell beantwortet und wir fühlen uns fachlich kompetent und gut beraten. … Wir können Alliance Security uneingeschränkt weiterempfehlen." (Google-Bewertung)

★★★★★ Erkin Aydin

„Herr Hautau hat sich in den vergangenen zehn Jahren unserer Zusammenarbeit als äußerst zuverlässig, hilfsbereit, flexibel und sorgfältig erwiesen. … Besonders schätzen wir seine Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich, praxisnah und mit der nötigen Ruhe zu vermitteln. … Wir von der MTC Deutschland GmbH können Herrn Hautau uneingeschränkt weiterempfehlen." (Google-Bewertung)

★★★★★ Marie-Claire Hogrefe

„Herr Hautau steht für Rückfragen und Unterstützungen jederzeit bereit und glänzt dabei vor allem mit Flexibilität, enormer Fachlichkeit und schnellem Handeln. … Wer in Sachen Arbeitssicherheit gut, fachlich, schnell und unkompliziert beraten sein möchte, erkundigt sich am Besten bei der Alliance Security." (Google-Bewertung)

★★★★★ Jimy5298

„Eine sehr gut und kompetenten Zusammenarbeit mit umfangreichen Wissen zum Thema Arbeitssicherheit! Jeder Zeit wieder." (Google-Bewertung)

★★★★★ Susanna ten Wolde

„Wir sind mit Alliance Security sehr zufrieden. Die Zusammenarbeit ist unkompliziert und zuverlässig. Anfragen werden schnell beantwortet und wir fühlen uns fachlich kompetent und gut beraten. … Wir können Alliance Security uneingeschränkt weiterempfehlen." (Google-Bewertung)

★★★★★ Erkin Aydin

„Herr Hautau hat sich in den vergangenen zehn Jahren unserer Zusammenarbeit als äußerst zuverlässig, hilfsbereit, flexibel und sorgfältig erwiesen. … Besonders schätzen wir seine Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich, praxisnah und mit der nötigen Ruhe zu vermitteln. … Wir von der MTC Deutschland GmbH können Herrn Hautau uneingeschränkt weiterempfehlen." (Google-Bewertung)

★★★★★ Marie-Claire Hogrefe

„Herr Hautau steht für Rückfragen und Unterstützungen jederzeit bereit und glänzt dabei vor allem mit Flexibilität, enormer Fachlichkeit und schnellem Handeln. … Wer in Sachen Arbeitssicherheit gut, fachlich, schnell und unkompliziert beraten sein möchte, erkundigt sich am Besten bei der Alliance Security." (Google-Bewertung)

★★★★★ Jimy5298

„Eine sehr gut und kompetenten Zusammenarbeit mit umfangreichen Wissen zum Thema Arbeitssicherheit! Jeder Zeit wieder." (Google-Bewertung)

Häufige Fragen zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hannover

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hannover?

Eine seriöse Zahl gibt es erst nach dem ersten Gespräch und Rundgang, weil drei Dinge den Preis bestimmen: die Betreuungsgruppe Ihrer Branche, Ihre Beschäftigtenzahl und der Stand Ihrer Unterlagen. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot mit klar benannten Leistungsbausteinen – keine versteckten Stundensätze.

Sifa, FaSi, Sicherheitsfachkraft – was ist der Unterschied?

Keiner. Alle drei Begriffe meinen die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 ASiG; „Sifa“ und „FaSi“ sind Abkürzungen, „Sicherheitsfachkraft“ die ältere Bezeichnung. Nicht gemeint sind der Sicherheitsbeauftragte – ein Beschäftigter des Betriebs, der diese Aufgabe ehrenamtlich übernimmt – und die Fachkraft für Schutz und Sicherheit, ein Ausbildungsberuf im Bewachungsgewerbe.

Wie schnell können Sie die Betreuung übernehmen?

Das Erstgespräch vereinbaren wir kurzfristig, in der Regel innerhalb weniger Tage. Mit dem unterschriebenen Betreuungsvertrag ist die Bestellung nach § 5 ASiG erledigt – auch dann, wenn Ihre Berufsgenossenschaft bereits nachgefragt hat.

Wir haben schon einen Betriebsarzt – passt das zusammen?

Ja. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit teilen sich die Grundbetreuung, und wir arbeiten mit verschiedenen Betriebsärzten zusammen. Wir stimmen Einsatzzeiten, Begehungen und den Jahresbericht direkt mit Ihrem Betriebsarzt ab; falls Sie noch keinen haben, vermitteln wir den Kontakt.

Für welche Orte sind Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Einsatz?

Für Hannover und die gesamte Region – unter anderem Wunstorf, Garbsen, Neustadt am Rübenberge, Seelze, Langenhagen und Laatzen. Betriebe in anderen Teilen Niedersachsens betreuen wir nach Absprache.

Können Sie auch den Brandschutz übernehmen?

Ja. Sascha Hautau ist zugleich Brandschutzbeauftragter: Wir übernehmen die Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten, erstellen die Brandschutzordnung (Teil A, B und C), begleiten Evakuierungsübungen und bilden Ihre Brandschutzhelfer aus – mit Löschübung am Brandsimulator, bei Ihnen vor Ort oder in unseren Schulungsräumen.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Arbeitsschutz ist der Oberbegriff für alle Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Arbeitssicherheit bezeichnet den Teil, der Unfälle und technische Gefahren verhindert – das Kernfeld der Fachkraft für Arbeitssicherheit. In der Praxis betreuen wir beides aus einer Hand, abgestimmt mit Ihrem Betriebsarzt.
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Sascha Hautau

Ihr Ansprechpartner: Sascha Hautau, Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hannover

Sascha Hautau hat seine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der VBG absolviert und branchenbezogene Ausbildungsteile zusätzlich bei weiteren Berufsgenossenschaften – er kennt daher die Anforderungen mehrerer Branchen aus erster Hand und betreut Betriebe unabhängig davon, wo sie versichert sind. Dazu kommen der Abschluss als Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit, die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten bei VdS Schadenverhütung (2016, mit regelmäßiger Fortbildung) und Praxis in der Sicherheitsbranche seit dem Jahr 2000. Unternehmen in Hannover und der Region betreut er seit 2014 als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit; mit einem deutschlandweiten Netzwerk für Spezialthemen liefert er praxisnahe Lösungen, die Unternehmen vor Arbeitsrisiken schützen.
Ergänzend bieten wir Brandschutzhelfer-Ausbildungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und die Betreuung als externer Brandschutzbeauftragter an. Mit dieser Bandbreite haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Arbeitssicherheit und Brandschutz aus einer Hand liefert – ein Vorteil, den unsere langjährigen Kunden schätzen. Gerne teilen wir unsere Referenzen in einem persönlichen Gespräch: Telefon 05031 5150208.
Sascha Hautau – externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter in Hannover
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