Eine seriöse Zahl gibt es erst nach dem ersten Gespräch und Rundgang, weil drei Dinge den Preis bestimmen: die Betreuungsgruppe Ihrer Branche, Ihre Beschäftigtenzahl und der Stand Ihrer Unterlagen. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot mit klar benannten Leistungsbausteinen – keine versteckten Stundensätze.
Keiner. Alle drei Begriffe meinen die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 ASiG; „Sifa“ und „FaSi“ sind Abkürzungen, „Sicherheitsfachkraft“ die ältere Bezeichnung. Nicht gemeint sind der Sicherheitsbeauftragte – ein Beschäftigter des Betriebs, der diese Aufgabe ehrenamtlich übernimmt – und die Fachkraft für Schutz und Sicherheit, ein Ausbildungsberuf im Bewachungsgewerbe.
Das Erstgespräch vereinbaren wir kurzfristig, in der Regel innerhalb weniger Tage. Mit dem unterschriebenen Betreuungsvertrag ist die Bestellung nach § 5 ASiG erledigt – auch dann, wenn Ihre Berufsgenossenschaft bereits nachgefragt hat.
Ja. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit teilen sich die Grundbetreuung, und wir arbeiten mit verschiedenen Betriebsärzten zusammen. Wir stimmen Einsatzzeiten, Begehungen und den Jahresbericht direkt mit Ihrem Betriebsarzt ab; falls Sie noch keinen haben, vermitteln wir den Kontakt.
Für Hannover und die gesamte Region – unter anderem Wunstorf, Garbsen, Neustadt am Rübenberge, Seelze, Langenhagen und Laatzen. Betriebe in anderen Teilen Niedersachsens betreuen wir nach Absprache.
Ja. Sascha Hautau ist zugleich Brandschutzbeauftragter: Wir übernehmen die Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten, erstellen die Brandschutzordnung (Teil A, B und C), begleiten Evakuierungsübungen und bilden Ihre Brandschutzhelfer aus – mit Löschübung am Brandsimulator, bei Ihnen vor Ort oder in unseren Schulungsräumen.
Arbeitsschutz ist der Oberbegriff für alle Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Arbeitssicherheit bezeichnet den Teil, der Unfälle und technische Gefahren verhindert – das Kernfeld der Fachkraft für Arbeitssicherheit. In der Praxis betreuen wir beides aus einer Hand, abgestimmt mit Ihrem Betriebsarzt.